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Chmel, Regesta Friderici

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gibt der Stadt Nürnberg die Freyheit, dass sie alle Schulden und Pflichtigkeiten abzahlen könne, ohne dass auf die Gelder Verboth gelegt werden dürfe, dass sie ihre Hintersassen und Unterthanen besteuern könne, welche von Niemand anderm belegt werden sollen, dass sie in der Stadt selbst auf alle Artikel Aufschläge und Zölle legen und dieselben vermehren oder vermindern dürfe. Pön 100 Mark Gold.

Überlieferung/Literatur

Kulpis, doc. p. 274. Lünig, R. A. XIV. 125. {123}

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 4079, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-06-18_3_0_13_0_0_4078_4079
(Abgerufen am 29.03.2024).