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Chmel, Regesta Friderici

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K. Friedrich widerruft, auf Klage der Reichsstadt Ravensburg, das dem Reichsflecken Altorff unlängst gegebene Privilegium, zwey Jahrmärkte zu halten, und bestätigt der Stadt Ravensburg die Freyheit, dass innerhalb einer Meile im Gezirk keine Jahr- und Wochenmärkte gehalten und keine städtischen Gerechtsame ausgeübt werden sollen unter einer Pön von 40 Mark Goldes.

Überlieferung/Literatur

Lünig, R. A. XIV. 226.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 4067, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-04-23_1_0_13_0_0_4066_4067
(Abgerufen am 19.04.2024).