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Chmel, Regesta Friderici

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erklärt, dass, nachdem einige Lehensbesitzer von Forsthuben im Walde bey Nürnberg, welche vermög früherer Privilegien jederzeit vom Stadtrathe dieselben empfangen sollten, diese von ihm empfangen hätten, selbe ihrer Lehenspflicht gegen ihn ledig seyn sollen und künftighin von den durch den Stadtrath bestellten Amtleuten empfangen sollen. Bey einer Pön von 20 Mark Goldes.

Überlieferung/Literatur

Kulpis, Doc. p. 271. Lünig, R. A. XIV. 133.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 4134, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-00-00_3_0_13_0_0_4133_4134
(Abgerufen am 28.03.2024).