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Chmel, Regesta Friderici

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ertheilt der Stadt Nördlingen das Privilegium Austregarum. Pön 50 Mark Gold.

"- ob jemand zu burgermaister rate oder gemeiner statt Nördlingen oder ihrem gut einig klag, spruch oder forderung hätte oder gewänne, warum das wäre, dass sie dann solchen klägern nindert zu recht zu stehen schuldig noch verbunden seyn sollen, dann allein in ihrer stadt vor ihrem statt-amman und vieren oder sechsen erbarn mannen, die sie aus den räten dieser nachbenanten unser und des h. reichs städten nämlich Gmünd, Düncklsbühl, Werth, Giengen oder Bopfingen einer oder mehr, nach gelegenheit der sachen ungefahrlich nehmen und erwälen werden, zu demselben irem stadt-amman nider setzen sollen und mögen, die auch alsdann solch recht daselbst von ihm suchen und nemen sollen und nindert anderswo und sich des von ihm benügen lassen ohn all widerred ..."

Überlieferung/Literatur

Lünig, R. A. XIV. 28.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 3976, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-03-21_4_0_13_0_0_3975_3976
(Abgerufen am 28.03.2024).