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Chmel, Regesta Friderici

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gibt dem Rüdiger von Starhemberg, seinem Rathe, als Entschädigung für geleistete Dienste und in diesem Dienste erlittene Beschädigungen, zu seinem Markte Gerungs das zur Herrschaft Weitra gehörige Halsgericht und eine gewisse Fischweide auf der Zwettel und ihren Nebenbächen.

"Doch vorbehalten die besitzung unsers landgerichtstaiding das wir daselbs zum Gerungs mugen beseczen lassen alls von allter herkomen ist auch unvergriffenlich solcher unnser obgemellten gab und den leuten gemainklich daselbs zu dem Gerungs die fürbasser nicht mer darein zu geen pflichtig sein sullen ungeverlich ..."

Überlieferung/Literatur

Archiv zu Riedeck.

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 3808, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1460-05-23_1_0_13_0_0_3807_3808
(Abgerufen am 19.04.2024).