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Chmel, Regesta Friderici

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Landtag der österreichischen Stände zu Krems, von K. Ladislaus P. ausgeschrieben. Bericht der Wiener Stadt-Abgeordneten über denselben bey Kollar.

1.) K. Ladislaus erfordert die Abgeordneten (der Stadt Wien) zum Landtage auf den Allerheiligentag nach Krems, nachdem auf dem zu Korneuburg bestimmten Tage (18. September) die meisten Landleute ausgeblieben waren. Es handelt sich um Beruhigung und Ordnung des Landes. - Dat. Korneuburg 3. October 1453.

2.) Am letzten October kamen die Wiener Deputirten über Tulln nach Krems, wo sie nur sehr wenige Abgeordnete antrafen.

3.) Am 4. November versammelten sich die nach und nach zusammen gekommenen Deputirten im Dominicanerkloster, wo ihnen ein Brief des Königs Ladislaus mitgetheilt wurde, der sie bat, noch beysammen zu bleiben, bis er nach der Krönung zu Prag seine Räthe zu ihnen heraussenden werde. Es wurde beschlossen, bis zum andern Tage zu warten. - Als alle 4 Stände versammelt waren, kam der Sigmund Sebriacher, des Grafen Ulrich von Cilli Diener, und klagte über die seinem Herrn am 28. September zu Wien widerfahrene Schmach und Entfernung, er gab jedem Stande diese Klage schriftlich (s. Kollar III. 1385ff.) wider die Gebrüder Eizinger und ihre Helfer. Es ist besonders der Eigennutz des Ulrich Eizinger, der eine Menge Schlösser von K. Ladislaus sich verschreiben liess, hervorgehoben, so wie der seiner Verbündeten, hingegen rühmt der Cillier seine Uneigennützigkeit, weil er auf Herausgabe der Eizinger'schen Pfandschaften gedrungen hat, sey der Hass gegen ihn entstanden, so auch bey den übrigen Genossen der Eizinger. Die Stände mögen diese landesschädlichen Leute unschädlich machen. (Dat. Krumnau in Mähren, 25. October 1453.)4.) Am 5. November kamen die Stände wieder zusammen und die inzwischen gekommenen Bevollmächtigten des K. Ladislaus, Oswald Eizinger, Jörg Dechsner (und Thomas Wisent) legitimirten sich als solche (Iglau, 21. October 1453) und brachten ihre Werbung vor. Der König, der das Beste des Landes aus besonderer Zuneigung und Dankbarkeit wolle, habe beschlossen, die Verwaltung des Landes den Ständen zu überlassen bis zu seinem 20. Jahre, die Stände sollen aus ihrem Mittel 12 Anwälte erwählen, die die Verwaltung übernehmen, damit der König bey seiner öftern Abwesenheit nicht gezwungen, Auswärtigen die Regierung zu übertragen. - Diese Abänderung habe der Graf von Cilli sich schwer fallen lassen, und sey desshalb (gleich nachdem sie beschlossen war) im Unwillen von ihm (dem König) abgeschieden, man möge sein Vorgeben und seinen Klagen wider die königlichen Räthe kein Gehör geben, es sey alles zum Besten des Landes geschehen. - Die Gesandten brachten auch die Vollmacht vor, welche der König den von ihnen zu erwählenden Anwälten hiemit gebe. (Ladislaus führt das Beispiel seines Vaters Albrecht an, der auch die Stände mitregieren habe lassen.)5.) Die Anwälte sollen das Land verwalten, doch der Landmarschall und der Hauptmann ob der Enns ihre Aemter fortführen, dem König soll man für seine Person, seinen Hof und seine Räthe die Nothdurft von den Landesrenten ausrichten. (Dat. Iglau, 20. October 1453.) Es wurden 32 Ausschüsse (von jedem Stande 8) erwählt, die am 6. November sich über die Sache beriethen, jede Abtheilung mit ihrem Stande, darauf gab auch jede eine abgesonderte Antwort den königl. Bevollmächtigten. Die Prälaten dankten und erklärten sich bereit. Die Herren bemerkten, die Ueberlassung der Regierung an die Anwälte soll bis auf Widerruf und nicht mit Bestimmung des 20 Jahres gelten, es soll auch dazu die Einwilligung der Verwandten und Blutsfreunde eingeholt werden (Kaiser, Albrecht, Sigmund) und derer, die bey der Uebergabe des jungen Ladislaus (vor Neustadt) betheiligt waren. Dann hätten die Anwälte den Rücken frey. - Graf Johann von Schaunberg erklärte aber für sich und seinen Sohn Bernhard und für Wolfgang von Walsse, dass sie sich unbedingt dem Willen des Königs fügen wollen . - Der Ritterstand meinte, der König solle die Anwälte selbst ernennen, nicht aber die Stände wählen lassen. ("Wann in versehentlich wer, wen sy aus in nemen, der wurde sich des nicht annemen") ... Die Stände antworteten durch den Bürgermeister von Wien, Thomas Schwarz, dass sie sich die Anordnung des Königs wohl gefallen liessen. - Die Gesandten waren mit den Antworten zufrieden, und begehrten dieselben schriftlich. Die wurden ihnen am selben Tage gegeben. - Am andern Tage reisten alle ab.

Überlieferung/Literatur

Kollar Anal. Vindobon. II. 1381-1404.

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 3132, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-11-00_1_0_13_0_0_3131_3132
(Abgerufen am 28.03.2024).