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Chmel, Regesta Friderici

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gibt dem Erzbischof Jacob von Trier einen Anwartschaftsbrief über den halben Theil des Zolles zu St. Gwere, falls der jetzige Inhaber Graf Philipp von Katzenelnbogen ohne eheliche Leibs-Lehenserben mit Tod abginge; derselbe Erzbischof oder seine Nachfolger können denselben Zoll zur Erleichterung der Kaufleute, nach Welvich, Cappelle, Boppard oder Emigers (von St. Gwere) verlegen und daselbst den halben Zoll einheben, die andere Hälfte soll dem Reiche gehören, stürbe aber der Erzbischof vor dem Grafen, soll diese Anwartschaft nicht auf dessen Nachfolger und das Stift übergehen, sondern der Zoll ganz dem Reiche heimfallen.

Überlieferung/Literatur

P. 150.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 3075, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-06-30_2_0_13_0_0_3074_3075
(Abgerufen am 29.03.2024).