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Chmel, Regesta Friderici

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bestätigt und erneuert der Stadt Lindau die Privilegien, dass sie nicht mehr vor fremde Gerichte und vor das Reichshofgericht zu Rotweil citirt werden dürfe (sondern die zur gemeinen Stadt Ansprüche hätten, sollen dieselben vor dem Magistrate einer der vier Städte Constanz, Ueberlingen, Ravenspurg oder St. Gallen, je nachdem es den Lindauern gelegen ist, verfolgen) und dass sie Reichs-Aechter behausen möge, wie auch die Freyheit von der Acht für ihre Bürger.

Überlieferung/Literatur

Lünig, Tom. XIII. p. 1312. {P 75r-v}

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 2929, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-08-26_4_0_13_0_0_2928_2929
(Abgerufen am 29.03.2024).