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Chmel, Regesta Friderici

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gibt dem Weiprecht von Helmstatt auf seine Bitte auf 1 Jahr einen Lehens-Urlaub, um in dieser Zeit sein vermeintliches Recht zu erweisen auf jene Lehen, die er früher als Lehensträger seiner Hausfrau von ihm als Römischer König empfangen hatte, die nach ihrem Tode auf seinen Sohn und nun auf ihn gekommen seyn sollen.

Überlieferung/Literatur

P. 65.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 2895, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-07-04_2_0_13_0_0_2894_2895
(Abgerufen am 29.03.2024).