Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

Chmel, Regesta Friderici

Sie sehen den Datensatz 2808 von insgesamt 8972.

erlaubt dem K. Friedrich, alle geistlichen Personen, welche in der Ladislaischen Vormundschafts-Angelegenheit den Empörern wider ihn sich beygesellen würden, innerhalb den nächsten 4 Jahren gefangen nehmen, und ihre Güter einziehen zu können, ohne desshalb in den Kirchenbann zu verfallen. (Item eine gleiche Bulle wider derley Cleriker, die sich Empörern anschliessen, ohne Berührung der Vormundschafts-Angelegenheit.)

Überlieferung/Literatur

Geh. H.-Archiv.Chmel, Mater. II. 2. 3.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 2806, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-03-22_10_0_13_0_0_2805_2806
(Abgerufen am 25.04.2024).