Chmel, Regesta Friderici
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erlaubt dem K. Friedrich, alle geistlichen Personen, welche in der Ladislaischen Vormundschafts-Angelegenheit den Empörern wider ihn sich beygesellen würden, innerhalb den nächsten 4 Jahren gefangen nehmen, und ihre Güter einziehen zu können, ohne desshalb in den Kirchenbann zu verfallen. (Item eine gleiche Bulle wider derley Cleriker, die sich Empörern anschliessen, ohne Berührung der Vormundschafts-Angelegenheit.)
Überlieferung/Literatur
Geh. H.-Archiv.Chmel, Mater. II. 2. 3.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
Chmel n. 2806, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-03-22_10_0_13_0_0_2805_2806
(Abgerufen am 25.04.2024).