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Chmel, Regesta Friderici

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erstrecket die von ihm als Römischen König dem Bilgrim von Hoedorf zu Tungen und seinem Bruder Itel Bilgrim und den Ihren, auch, wenn sie ohne männliche Leibserben abgingen, ihren Vettern von Hoedorf gegebene Freyheit, auf sie, ihre Vettern und ihrer Aller Leibeserben männlichen Geschlechts, des Namens von Hoedorf, und ihre Leute und Untersassen aus, dass sie nämlich nur vor Römische Kaiser und Könige oder ihre Hofgerichte, ihre Leute aber vor ihre Richter und Gerichte, darin sie gesessen sind, geladen werden sollen; auch wird ihnen erlaubt, Aechtern und Aberächtern Aufenthalt zu geben, und die Privilegien werden ihnen bestätigt. Pön 30 Mark Gold.

Überlieferung/Literatur

P. 92.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 2785, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-03-20_2_0_13_0_0_2784_2785
(Abgerufen am 28.03.2024).