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Chmel, Regesta Friderici

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Herzog Albrecht und Herzog Sigmund von Oesterreich vereinigen sich zu einer wechselseitigen Erbverbrüderung, auf 8 Jahre; it. treffen eine Anordnung hinsichlich ihrer Länder-Verwesung; it. eine eventuelle Ländertheilung, falls K. Friedrich in den nächsten 8 Jahren sterben sollte; it. versprechen sich, in den nächsten 8 Jahren einig zu seyn, auch über die eventuelle Beerbung K. Ladislaus.

Überlieferung/Literatur

Geh. H.-Archiv.v. {Chmel} Urkb. Mat. I. Bd. CXLV. a-g.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 2610, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1450-03-04_1_0_13_0_0_2609_2610
(Abgerufen am 19.04.2024).