Chmel, Regesta Friderici
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erlässt für Steyermark eine Eisensatzung und Ordnung.
"Nemblich vom zentner rauhen eisen, so aus dem Vordern und Innern berg geführet wird, soll dem Landesfürsten zur mauth 15 und vom geschlagenen 20 pfenning gerichtet, das gralach, zapffen und sütter solle auch allda zu geschlagen zeug gemacht, was aber abgefürt wird, vom centner 10 phenning zur mauth gegeben werden; das Vorderberger eisen solle alles gen Leoben verkaufft werden, je 10 Meiler (d. i. 100 Centner) um 30 phund phenning, das Innerbergische aber hinaus in Oesterreich; für 10 meiler roh eisen soll der kauffer daselbst bey der wurtzen zahlen 28 pfund pfenning; im Vordernberg sollen nur 4 hämmer und in jedem nicht mehr dann 1 feuer gehalten werden, ingleichen im Innerberg die hämmer allda nicht zu vermehren."
Überlieferung/Literatur
Preuenhuber, Annal. Styr. p. 97.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
Chmel n. 2584, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-08-10_1_0_13_0_0_2583_2584
(Abgerufen am 25.04.2024).