Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

Chmel, Regesta Friderici

Sie sehen den Datensatz 2519 von insgesamt 8972.

gibt dem Heinrich von Randeck und seinen 3 Brüdern die Freyheit, dass sie nur vor den König oder seinen Commissär, ihre Leute aber nur vor das Gericht, darin der Angesprochene sesshaft ist, geladen werden sollen, auch dass sie in ihren Schlössern, Dörfern und Gütern Ächter und Aberächter beherbergen mögen. Pön 10 Mark Goldes.

Überlieferung/Literatur

O. 280.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 2517, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1448-12-13_2_0_13_0_0_2516_2517
(Abgerufen am 19.04.2024).