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Chmel, Regesta Friderici

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lässt zu Krems einen Landtag von den österreichischen Ständen halten.

Erst am 7. ward der Landtag eröffnet, weil die Landleute zu erscheinen zögerten. Königliche Commissäre und Räthe waren der Bischof Silvester von Chiemsee, Graf Ulrich von Cilli, Graf Johann von Schaunberg, Hanns von Neitperg, Sigmund von Eberstorff, obrister Kämmerer und Hubmeister in Oesterreich, Leopold Aschpach. Hanns von Neitperg referirte über des Königs Begehren. Man soll sich berathen, wie den fremden Einfällen zu begegnen sey. Er, der König "welle sich auch angreiffen und von leib und gut darczu tun ..." Es wurden aus jedem Stande 6 Auschussglieder gewählt, die Nachmittags im Pfarrhof sich berathen sollen und am 8. soll die Landschaft ihre Vorschläge in Ueberlegung nehmen. In der Sitzung der Ausschüsse wurden von den königlichen Räthen verschiedene andere Dinge vorgetragen und verschiedene Schreiben (von Sachsen, Böhmen, Ungern) vorgelesen, so dass erst Nachmittags der eigentliche Gegenstand in Berathung gezogen wurde. Der Adel schlug vor, in jedem Viertel einen Hauptmann zu bestellen, und der König soll einen obristen Hauptmann setzen, der sein Rath seyn soll, die Leute sollen nach Nothdurft von diesen Hauptleuten aufgebothen werden "und ain yeder hilff darczu tun, wer es im land und in nehend, so solt ainer dester mer tun, wer es verrer oder aus dem land desto mynner und was ain virtail zu swer wurd, so solten die andern auch darczu helffen ..." Am 9. November eröffneten die Städte ihren Vorschlag. Es sollen die Räubereyen im Lande selbst zuerst eingestellt werden, es soll im Lande verkündigt werden "das niemand chainen ledigen knecht zu ross noch zu fussen weder auf vesten passeken in steten merkten dörffern müllen hoffen und andern wonungen nicht halden solt" bey Strafe. Auch sollten alle Fehden im Lande und Einfälle in das Ausland bey Strafe der Güter-Confiscation verbothen werden. Die Aufstellung von 4 Hauptleuten habe nichts geholfen. Der König soll nach Böhmen und Mähren Schreiben senden, dass von den Ständen und ihm eine solche gemeinschaftliche Vorkehrung wider die Einfälle von daher getroffen sey, damit doch die Ehre verwahrt sey, wenn es auch nicht dieselben verhindere. Es wurde nun an diesem Tage und am 10. noch verschieden hin und her berathen. Die Städte nahmen an einem Artikel des königlichen Vorschlags besondern Anstoss. "Item das sich unser gnedigister herr der kunig mit seinn frewnten fürsten landen und allen den davon er sich hilff versiecht, bestelle und teg mit in setz damit er solher hilff und beystand von in versichert wurde ..." Am Ende kam die ganze Landschaft vor die königlichen Räthe und jeder Stand gab seine Erklärung. Ueber die 4 ersten Artikel des königlichen Vorschlags waren alle 4 Stände einig, ihrerseits machte die Landschaft auch einige Vorschläge, die aus den Verhandlungen der einzelnen Stände zusammengetragen waren, das ganze lief auf Bestellung von 4 Hauptleuten und 1 obersten Hauptmann hinaus. Der König möge nach Mähren schreiben, dass der von Pernstain seine Forderungen an den von Wallsee auf dem Wege Rechtens suche, der König möge sich um fremde Hülfe umsehen, und hinsichtlich der verschiedenen Schreiben soll er auch Veranstaltung treffen "durch seiner gnaden rate, die seiner gnaden sachen und notdurfft pas wissen, dann wir, doch das sy (in Böhmen, Mähren, Schlesien) an trost nicht beleiben." Die Klagen gegen den Orberger möge der König untersuchen, in Betreff der Angriffe des "Höltzlein" nach Mähren schreiben an die Landschaft, auch allen im Lande verbiethen, ihm zu helfen, doch soll ihm Recht angeboten werden. Dem Herzog Heinrich von Bayern soll der König wissen lassen, dass sich Herr Ulrich Eyzinger von Eyzing statt seines Bruders Recht ihm zu geben erbiethe. ... Zuletzt trugen auch die Städte den königlichen Räthen mehrere Beschwerde-Puncte vor: Einfuhr von fremden Weinen (ungarischen, mährischen u. s. w.) "wan wir gemainklich in den steten nicht ander narung haben, den von dem weinwachs." Die Vogtknechte sollen abgeschafft werden, welche der oberösterreichische und ein Theil des unterösterreichischen Adels hat ("und doch nicht hewslich gesessen sein, und so die spruch zu uns vermainent zu haben, so wellent sy nicht recht von uns nemen, und vogtten sich an ain herren und so in derselb irr sachen wider uns nicht geheissen mag, so vogt er sich an ainn andern, dadurch wir sunder vast beswert werden, den ain yeder, er sey edl oder unedl, der spruch zu uns hab das der rechtt von uns nem an pillichen steten und als von alter ist herkomen und das solh vogtknecht abgeschafft werden"). Ihre Privilegien sollen erhalten werden, dass sie nähmlich bloss in ihren Städten besteuert werden dürfen, da der Adel und die Prälaten ihnen von ihren Lehengütern unter dem Titel Vogtey besondere Steuern abfordern. Der Aufschlag auf ihre Weine (6 Schilling Pfenning von jedem Fuder, das ausgeführt wird) solle aufgehoben werden "wann wir darumb unsern wein vil dester leichter geben müssen ..." Die unbillige Mauth zu Agtstein soll gleichfalls abgeschafft werden. (Die Landtags-Acten sind sehr unvollständig).

Überlieferung/Literatur

Kollar, Anal. Vindob. II. 1337-1351.

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 2506, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1448-11-04_1_0_13_0_0_2505_2506
(Abgerufen am 28.03.2024).