Chmel, Regesta Friderici
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bestätigt die von weiland K. Wenzel dem Conrad von Bischach und seinen Erben ertheilte Freyheit für Bilgrin und Bilgrin seinen Bruder von Hodorf zu Tungen (als deren von Bischach nächste Erben), dass sie und ihre männlichen Leibeserben, oder wenn sie die nicht hätten, ihre Vettern von Hodorf nur vor den röm. König oder seinen Hofmeister oder Commissär, ihre Leute aber vor die Gerichte, darin sie gesessen sind, geladen werden sollen.
Überlieferung/Literatur
O. 260.
Registereinträge
- Heudorf (bei Meßkirch) (nw. Stockach, Baden-Württemberg), Dorf
- Reischach (nw. Pfullendorf, Baden-Württemberg), Herren von ~
- Wenzel (IV.), römisch-deutscher König, König von Böhmen (1376-1400/19)
- Wien (Österreich), Stadt
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
Chmel n. 2415, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1448-02-09_1_0_13_0_0_2415_2415
(Abgerufen am 25.04.2024).