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Chmel, Regesta Friderici

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bestätigt die von K. Albrecht I. ertheilte Freyheit, dass ein Dienstmann des Reichs dem Kloster Zwiefalten Güter oder Leute, die vom Reiche Lehen sind, unerfordert verkaufen, verschaffen, geben oder anders zuwenden mag, doch soll es die Summe von 20 Mark Gülten nicht übertreffen. Auch die andern Privilegien werden bestätigt, darunter die Erlaubniss von K. Sigmund, dass das Kloster die Vogtey zu Newnhauss dem Dorf unter Kolberg von dem Heinrich Truchsess an sich kaufen mag.

Überlieferung/Literatur

O. 257.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 2315, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1447-09-04_1_0_13_0_0_2315_2315
(Abgerufen am 28.03.2024).