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Chmel, Regesta Friderici

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K. Friedrich gibt dem Schaffrid, Grafen von Lyningen und seinen Erben die Freyheit, dass sie nur vor den König und seinen röm. königl. Rath oder den vom röm. König gesetzten Richter, ihre Diener, Bürger und Insassen aber vor den Grafen und seine Erben oder ihre Amtleute geladen werden sollen, und dass sie Aechtern Aufenthalt gestatten mögen. Pön 50 Mark Goldes.

Überlieferung/Literatur

O. 247.v. Müller, R. Th. I. 157.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 2286, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1447-05-28_1_0_13_0_0_2286_2286
(Abgerufen am 28.03.2024).