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Chmel, Regesta Friderici

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erlaubt, dass Wiprecht von Helmstadt, Amtmann am Bruchrein, im Städtlein Weybstatt (welches dem Reiche eigen gehört, jedoch dem Bischof und Stifte von Speyer versetzt, von diesen aber dem gedachten Wiprecht verpfändet wurde) eine Mühle nach Rath des Gerichts und der Inwohner zu Weybstat bauen mag, die Baukosten aber sollen, wenn die Lösung geschieht, ihm und seinen Erben, mitsammt dem Hauptgeld wiedergegeben werden.

"- uns nu furbracht ist, das die inwoner desselben stettlins Weybstat, an malen vast geprechen habn deshalben als ettwann zwo mulen dagewest sind und nu die eyne abgangen, und die andre auch in ergerunge ist ..."

Überlieferung/Literatur

O. 244.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 2206, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-12-16_1_0_13_0_0_2206_2206
(Abgerufen am 19.04.2024).