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Chmel, Regesta Friderici

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erklärt, dass Johann von Stralen wegen der wider Franken von Börssel erlangten Achtserklärung die Bürger der Stadt Briel an Leib und Gut nicht bekümmern mag, und ob auf solche Acht etwas angetastet worden, soll es ledig seyn.

"- es were dann, daz er mit recht und urtail in besonders von der acht wegen auf die von Briel erlangt und ervolgt hette oder noch erlangen wurde, so wollen wir im hiemit an seinem rechten unvergriffen und unschedlich sein ..."

Überlieferung/Literatur

O. 232.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 2123, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-07-30_1_0_13_0_0_2123_2123
(Abgerufen am 19.04.2024).