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Chmel, Regesta Friderici

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K. Friedrich befiehlt dem Stadtrath zu Strassburg, die Stadt Hagenau, die bey ihm geklagt hat, ihrer Freyheiten und alten Herkommens gänzlich geniessen zu lassen, keine Neuerung wider sie zu machen und ihr das (durch neue Zölle) abgenommene Geld zurückzustellen.

Überlieferung/Literatur

O. 231.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 2121, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-07-27_1_0_13_0_0_2121_2121
(Abgerufen am 29.03.2024).