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Chmel, Regesta Friderici

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Chur-Verein wegen des Schisma.

Sie wollen den Pabst Eugen IV. anerkennen, wenn er die Decrete des Constanzer und Basler Conciliums annimmt, ein General-Concil versammelt und die von K. Albrecht und den Churfürsten zu Mainz verabredeten Puncte in einer Bulle genehmigt. "Und ob babst Eugenius solichs nicht tun wolte, so were wol zu versteen, das er fursatz hedte die heiligen gemeynen concilia und iren gewaltsam ewiglich zu verdrugken." Das Concil zu Basel soll verlegt werden, in dem Falle, dass Eugen die obigen Puncte nicht annehme. Was alsdann zu thun? Sie wollen Gesandte dazu schicken."- Das concilium sal in allem seinem wesen alle sache handeln und furnemen, in aller masse als sie vor getan haben ee babst Felix gekomen war, bis also lang das solichs durch das zukunftig concilium in bywesen unsers herrn des kuniges, so ferre er mit ... den kurfürsten daran sin will, und ... (ihrer), oder siner und irer machtbotten, wie mans damitde halten solle gelutert und erclert wurde. Wolte aber ... der kunig mit ... den kurfürsten nit daran sein, so sol doch das also durch UU. HH. die kurfürsten gehalten und dem nachgegangen werden." - Das künftige Concil soll keine Steuern ausschreiben, ausser mit des Königs und der Churfürsten Bewilligung. Die Churfürsten wollen nicht ihren Privatnutzen suchen. "Item das unsere gnedige herren solich erberkeit und glauben zu sehen ine halten, das ir keyner furneme oder understee, den andern gen die partie zu der man sich dann ercleren wirdet furzukomen, oder ichts zu erwerben zuschen hie und der zyt des vorgemelten zukunftigen concilii, das dem andern ader den sinen an iren herlichkeiten, rechten ader friheiten schedelich sin mochte ..." Sie wollen auch nicht dulden, dass durch Ränke die Pfründenbesitzer beunruhigt werden. Der König soll durch jeden Churfürsten mittelst 2 Abgesandten ersucht werden, sich diesem Beschlusse beyzugesellen. An Pabst Eugen wollen sie 3 Abgesandte im Namen Aller schicken, falls auch der König nicht beytreten wollte. - Die bisherige Protestation soll bis 1. September dieses Jahres fortdauern, und sie wollen alle insgesammt bey diesem Beschlusse verharren.

Überlieferung/Literatur

Vgl. Müller, Reichstags-Th. I. 276. 305. Vgl. Gudenus, cod. dipl. IV. 290-298. - v. Günther, cod. dipl. Rheno-Mosell. IV. 453.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 2045, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-03-21_2_0_13_0_0_2045_2045
(Abgerufen am 18.04.2024).