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Chmel, Regesta Friderici

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schreibt dem K. Carl von Frankreich in Betreff der Armagnaken, klagt über diese Hülfsvölker, und verlangt ihre Zurückziehung und Rückgabe der Orte, die sie besetzt haben; willigt ein, dass künftigen Februar (21. Sonntag Reminiscere) eine Beredung zu Metz gehalten werde, wohin er seine Gesandten zu schicken verspricht.; Einige Schreiben und Actenstücke in Betreff dieser Truppen und ihres Gebahrens.

"- angesehen solche einung und freundschafft die zwischen dem heiligen reich unnd euwerem haus von Franckreich lange jar gewäret hat, do hetten wir je getreuwet uns solt von euwer lieb ein ander antwort sein und unser unnd des reichs, auch unsers haus von Oesterreich underthonen von eüwerem und unsers lieben oheims des Delphins euwers sohns leuten nit besweret worden sein. Desgleichen unser und des reichs stette Tullen, Metz und Verdun ... also hatt dasselb volck unsere feind unterwegen gelassen unnd sich uber uns und des reichs fürsten und stette auch unsers haus Oesterreich underthonen gelegt und die an leib und gut unmäslichen verderbt als dann unsere sendbotten das clärlich euwre lieb fürgebracht haben, das uns nit so brüderlich und freundlich bedunckt als ir uns geschrieben und entbotten habt ...so weist auch euwre liebe wol das wir euch umb ein solche menge volks nicht gebetten sonder allein geschrieben haben ob es sich begebe dass wir volcks bedörfften oder begeren wurden mit zimlicher uberkomnus dass ihr ihnen dann urlaub geben und sie frey ziehen lassen wolten, dann derselb unser brief so ihr den recht ansehen des gut unterscheid gibt. Wir haben auch darüber euwer antwort nit gehept noch euch darumb geschriebn, wie aber disem allem so betten und ermahnen wir euch aber brüderlicher liebe, das ihr noch schaffen wollen damit unsern und des reichs fürsten und stetten auch unserm haus Oesterreich solche stett und schloss die ihr und euwer sohne und euwer volk innhaben, on lenger verziehen wieder ausgeben und das sie von euwer und euwers sohns volck nit weiter angriffen werden, und also handlen das zwuschen dem heil. reich und euwerem haus Franckreich nit schädlicher unvill entstehe das wir doch nit gern sehen ..."

Überlieferung/Literatur

Schöpflin, Alsatia dipl. II. 376. Vgl. Müller, Reichtags-Th. I. 269.Geh. H.-Archiv.Siehe {Chmel} Urkundenb. Mat. II. N. LI.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 1875, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-12-00_1_0_13_0_0_1875_1875
(Abgerufen am 29.03.2024).