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Chmel, Regesta Friderici

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Die Stadt Rheinfelden verschreibt sich (da sie von Herzog Friedrich von Oesterreich als Pfandinhaber an K. Sigmund und das Reich gekommen), dass, wenn sie der Eide, womit dem Reiche verbunden ist, ledig gesagt, und ihre Privilegien bestätigt werden, sie wieder zu der Herrschaft von Oesterreich kehren und in die vorige Pfandschaft treten wolle und soll.

Überlieferung/Literatur

O. 254.v. Anhang.
Chmel-Anhang n. CA-50

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 1722, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-09-04_2_0_13_0_0_1722_1722
(Abgerufen am 29.03.2024).