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Chmel, Regesta Friderici

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Landtag der österreichischen Stände zu Wien. - Von Seite K. Friedrichs waren bevollmächtigte Räthe da; - es ward über den vorgeschlagenen Landfrieden berathschlagt, jeder Stand für sich.

1. In der ersten Woche trugen der Prälaten-Stand und die Städte darauf an, den vorgeschlagenen Landfrieden zu unterschreiben, - der Herren-Stand wollte andere Vorschläge; am Ende ward beschlossen, dass am 16. März aus jedem Stande 6, also 24 zusammen sich berathen sollen.

2. Die Städte schlugen einige Abänderungen in dem vorgeschlagenen Landfrieden vor, es sollen alle Inwohner des Landes inbegriffen seyn, nicht bloss die, deren Siegel dran hängen u. s. w., und besonders soll dem Aufgeboth kein Sold gegeben werden, damit mit Unterdrückung der Unruhen nicht gezögert werde, doch wurden diese Vorschläge gar nicht gehört, das der Herren- und Ritter-Stand den Landfrieden gar nicht annehmen wollte, indem darin nicht begriffen wären die auswärtigen Besitzer, auch nicht die Pfarrer und Capläne, so dass keine billige Lastenvertheilung wäre; auch könnten ihre eigenen Besitzungen verloren gehen, indess sie anderwärts dienten.

3. Vorschläge des Herren- und Ritter-Standes. Es soll ein Landmarschall vom König aufgestellt werden, dem soll nach Rath der Landschaft ein Hauptmann zugestellt werden mit einer Anzahl Reisiger zur Execution, die Kosten sollen von den Landesrenten bestritten werden, auch im Nothfall von jedem Besitzer nach einem Anschlag, dessen Register der Hauptmann hätte, Landwehrmannschaft gestellt werden, - dazu sollen auch die Auswärtigen ins Mitleiden gezogen werden, auch alle herzoglichen Güter; im Nothfall soll der Hauptmann jeden Inwohner zur Hülfeleistung auffordern können (Landsturm). - Der Landesfürst soll den Schaden ersetzen und die Gefangenen erledigen (loskaufen). - "Item ob sich begeb, das wir von dem haubtman in ain veld ervordert wurden, so sol uns ain lantsfürst fürsehen und halten, inmassen als das von alter her ist komen ungeverlich (der Herren- und Ritter-Stand)." Die Widerspenstigen sollen von dem Hauptmann mit Zwang zur Leistung ihrer Schuldigkeit gezwungen werden, in jedem Viertel soll ein (Unter-)Hauptmann bestellt und eine Ordnung gemacht werden in Betreff der Rüstungen.

4. Die Städte antworteten auf diese Vorschläge, der Landtag sey vom König wegen eines Landfriedens berufen worden, es sey nicht in ihrer Befugniss, andere Vorschläge einzugehen.

5. Am 20. März wurde von den königlichen Räthen ein Entwurf vorgelegt, wie das Land Oesterreich von dem König als Vormund des jungen Ladislaus von innerem und äusserem Krieg gesichert werden soll, und welchen Vorschlag die Stände bestätigen sollen. Der König soll in seiner Abwesenheit eine Regierung aufstellen aus dem Prälaten-, Herren- und Ritterstande, er soll einen Landmarschall und einen Hauptmann nach Rath seiner Räthe und der Landschaft aufstellen, demselben Landmarschall sollen drey aus dem Herren- und drey aus dem Ritter-Stande beygesetzt werden, und er selbst mag noch andere, so viel er will, auswählen zur Beysitzung des Rechts u. s. w. Die ordentlichen, gewöhnlichen Gerichte sollen überall ihren Lauf haben, niemand soll den andern angreifen oder beschädigen, und desshalb soll der bestellte Hauptmann eine Anzahl Reisiger haben, wozu jeder Stand eine bestimmte Summe gibt, auch ein Anschlag auf die Auswärtigen gemacht wird, - eben so sollen in jedem Viertel zwey Hauptleute bestellt werden (einer aus dem Herren- einer aus dem Ritterstand), und alle Besitzer sollen den 20sten, 10ten (oder im Nothfall mehr) Mann nach Umständen aufbringen und ausrüsten, und die Ordnung schriftlich überall hingeschickt werden; auch alle Unterthanen der herzoglichen Kammer sollen zu denselben Leistungen verbunden seyn u. s. w.; im Nothfall kann der Hauptmann auch alle aufbiethen, - und in einem solchen Falle soll jeder seine Nothdurft mit sich führen oder kaufen u. s. w. Die Kosten für den Landmarschall, Hauptmann und die Söldner sollen von den Landesrenten bestritten werden, so auch was die Viertel Hauptleute ausgeben werden auf die Anwerbung der Mannschaft. Diese Ordnung soll überall publicirt werden, die Landleute sollen ihre Siegel dran hängen, und selbe soll von Georgi an ein Jahr dauern, darauf sollen dieselben ihre Siegel zurückbekommen.

6. Darüber beriethen sich nun die Stände, und am 24. März antworteten die Prälaten, sie wünschen, dass ein gemeiner Landfrieden gemacht werde, und sie wollten desshalb Ausschüsse bestimmen zum König, damit über einen solchen gerathschlagt werde, eben so antworteten die Städte.

7. Die Räthe begehrten, es sollten die Prälaten und Städte Ausschüsse zur Berathschlagung wählen, dazu verstanden sie sich auch am 26. März. Der Adel wollte, es sollte über seinen Vorschlag deliberirt werden, das wollten die Prälaten und Städte nicht; endlich vermittelten die königlichen Räthe, dass auch die Prälaten und Städte einen Vorschlag machen sollten, und beyde Vorschläge sollten dann gemeinschaftlich berathen werden.

8. Am 28. März übergeben beyde Stände (Prälaten und Städte) einen solchen Vorschlag. Zuerst meinen sie, es sollen die Ausstände vom vorigen Anschlag (zu Krems) eingetrieben werden, bey dem es überhaupt nicht nach der Verabredung vorging. - Von diesem Geld soll ein Hauptmann mit einer Anzahl Söldner bestellt werden, eben so soll jeder Stand eine Anzahl Reisige bereit halten auf seine Kosten, und den Anfang sollen die Herren und Ritter machen; eben so sollen die Ausländer und die Pfarrer auch beytragen. Weder Sold noch Schadenersatz soll gegeben werden, die übrigen Puncte gleichen den früheren. Am Ende verwahren sich die Prälaten, dass sie eigentlich nicht verbunden wären "in veld für slosser oder in ander weise ausczeschikchen, zu fechten, zu streiten oder zu sturmen", nur wegen der Noth des Landes lassen sie sich ein.

9. Als hierauf dieser Vorschlag nicht genehmigt, sondern vom Prälaten-Stand und den Städten begehrt wurde, dass sie zu dem Vorschlag des Adels ihre Bemerkungen und Ausstellungen machen sollten, so geschah dieses am 29. März, und zwar ziemlich derb; der Haupteinwurf war, dass dadurch die Landesschuld immer mehr vergrössert würde.

10. Durch Vermittlung der königlichen Räthe wurden aus jedem Stande drey Ausschüsse erwählt zur Verabredung eines Vornehmens, die königlichen Räthe schlugen selbst ein solches vor am 31. März.

11. Am 1. April antworteten die Städte, dass sie diesen Vorschlag der königlichen Räthe an ihre Commitenten bringen müssten aus Mangel der Vollmacht; der Adel antwortete, die Hauptsache sey in ihrem eigenen Vorschlage, übrigens seyen schon viele aus ihrem Mittel heimgereiset.

12. Am 2. April gaben nun die königlichen Räthe dem Prälaten-Stand und den Städten zu verstehen, dass keine Vereinigung zu Stande kommen könne, sie wollen sämmtliche Vorschläge dem König vorlegen, und somit hatte der Landtag ein Ende ohne Resultat.Kollar führt noch ein merkwürdiges Document an, der Adel will die Räthe und die übrigen zwey Stände aufmerksam machen, dass K. Friedrich den Ladislaus um sein Erbe bringen wolle, es ward aber dieses Stück "verhalten in still.""Item wir haben vernomen, das unser gnedigister herr der römisch kunig von den churfürsten hab brief auspracht, das albeg hinfür der elter von Oesterreich sull herschen und regirn, darüber hab sein gnad geben als ein romischer kunig ein goldene Bull ... solten wir denn unsern erbherren also plintling mit solher verschreibung und unsern sigeln seins erbs entseczen, des wir doch weder recht noch gewalt haben ... darinn gedenkcht zu raten und fürczesehen, als ir des mit sambt uns schuldig seit ..."

Überlieferung/Literatur

Kollar, Anal. Vindob. II. 1149-1211.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 1607, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-03-08_1_0_13_0_0_1607_1607
(Abgerufen am 18.04.2024).