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Chmel, Regesta Friderici

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Landtag der unterösterreichischen Landstände zu Wien, von K. Friedrich berufen (am 29. Oct.).

Es wurde daselbst das Project eines Landfriedens für Oesterreich berathen, da aber wenige landständische Glieder gekommen waren, konnte nichts Definitives zu Stande kommen, Das Project, nebst dem Entwurfe einer Verschreibung des Königs, wie auch der Städte für diesen Landfrieden bey Kollar. Es sollte am 8. März des künftigen Jahres (1444) ein anderer Landtag ausgeschrieben werden. Der Entwurf galt übrigens für Oesterreich unter und ob der Enns, die sich wechselseitig helfen sollen, dass das Recht gehandhabt werde. Es galt Herhaltung der alten Rechtsanstalten, Abstellung der Selbsthülfe und des Faustrechts. - Es soll aus den Landesrenten Rüstung bereitet werden ("das albeg werchleut, pichsen, pulver und ander zeug, so man zu gewynnung der gslosser bedorff, vorhanden sey"); die Klagen gegen Ausländer sollen dem König, seinem Marschall oder Hauptmann ob der Enns zugebracht werden, welche dafür sorgen werden, dass dem Kläger Genugthuung geschehe; es soll niemand fremde Söldner halten, gestohlenes und geraubtes Gut sol niemand kaufen "und ob das yemand kaufft der sol das ymbsunst widergeben den, der das gewesen ist." Gegen Räuber soll ein Aufgeboth geschehen. - Sollte irgend ein Gut oder eine Stadt u. s. w. von Ausländischen in Besitz genommen werden, sollen die andern für die Wiedererlangung sorgen, falls dasselbe in den Landfrieden aufgenommen ist, sonst nicht, ausser es geschehe freywillig. Alle herrenlose Knechte sollen in einem Monath das Land verlassen.

Überlieferung/Literatur

Kollar, Anal. Vindob. II. 1131-1149.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 1564, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-12-06_2_0_13_0_0_1564_1564
(Abgerufen am 19.04.2024).