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Chmel, Regesta Friderici

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befiehlt dem Hanns von Starhemberg, seinem Rathe, dass er, da er etliche Budweiser, die sich auf den Linzermarkt verfügen wollten, gefangen, und ihnen Hab und Gut weggenommen habe, was "unpilleich ist", das Vermögen unverrückt behalte, und den Gefangenen auf "eine beschaidne bürgschaft auf sannd Jacobstag im Snidt" einen Tag gebe, auch mit den Budweisern inzwischen Frieden halte, wie diese mit ihm; auf künftigen "Sunnenwendtag" soll zwischen ihnen entschieden werden; hat er die "Gefangenen ausgeben", soll er sich zu ihm verfügen.

Überlieferung/Literatur

Archiv zu Riedegg.Vgl. Chmel, Materialien zur östr. Gesch. I. 44.

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 1434, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-05-17_2_0_13_0_0_1434_1434
(Abgerufen am 18.04.2024).