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Chmel, Regesta Friderici

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verbiethet in Wiener-Neustadt den Verkauf des Getreides und Viehes an Fremde, und befiehlt den Landleuten, die Lebensmittel nach Neustadt und nicht aus dem Landgerichtsbezirke zu führen; dass wegen Geldschulden an den Wochentagen Dienstag, Mittwoch, Freytag und Samstag den Marktleuten im Verkaufe ihrer Feilschaften keine Irrung geschehen soll.

Überlieferung/Literatur

Böheim, Gesch. v. Neustadt. I. 118.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 1584, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1443-00-00_9_0_13_0_0_1584_1584
(Abgerufen am 18.04.2024).