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Chmel, Regesta Friderici

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bestätigt den vom königlichen Kammergericht zwischen der Stadt Ulm und Ulrich von Westerstetten ertheilten Spruch, wovon die Stadt an den königlichen Hof appellirt hatte.

"und wir konnen anders nicht ervinden denn daz dieselb urteil vor unserm camergericht gesprochen und erteilt götlich und gerecht sey und bey crefften besten und beleiben solle und darumb so gebietn wir ew etc. ..."

Überlieferung/Literatur

N. 17.

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 1260, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-12-04_5_0_13_0_0_1260_1260
(Abgerufen am 25.04.2024).