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Chmel, Regesta Friderici

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Bericht der Abgesandten der Stadt Wien an den Magistrat daselbst, über die Unterhandlungen, welche in der Stadt Steyr mit dem Röm. König Friedrich geführt wurden.

Sie kamen am 18. zu Steyr an, und am 19. hatten sie Audienz "und prachten im (nach ewrm emphelhen) die Weichnacht erung die drei kopph" - welche zu Weihnachten nicht gegeben wurden, weil man nicht sicher reisen konnte und es hiess, der König komme nach Neustadt. Nachmittags wurden alle anwesenden ständischen Glieder zum König citirt, an welche der Bischof von Chiemsee eine Rede hielt, dass auf der Reise von Grätz ins deutsche Reich zu Bruck an der Mur etliche aus den Anwälten des Landes Oesterreich die grosse Noth vorgelegt und die Anwaltschafft niedergelegt hätten, der König habe sie aber überredet, dieselbe noch bis zum Sonntage Invocavit (18. Februar) zu behalten, sie (die Landleute) sollen nun Rath schaffen, wie in seiner Abwesenheit das Land beruhigt und im Frieden erhalten werde. - Am 20. berathschlagten die Stände um 6 Uhr früh im Pfarrhofe, da wurde viel geredet über die Zwietracht des Königs mit seinem Bruder Albrecht, über den Angriff des Königs von Pohlen (und Ungarn) auf das Land, über die Zerrüttung im Lande, Mangel des Landgerichts, eines Landmarschalls, über die Ausstände an die böhmischen Söldner, an Herrn Caspar Schlick, dass man diese Gebrechen alle dem Könige vorstellen soll. Das geschah auch, und weil jetzt wenige ständische Glieder hier wären, möchte der König einen Landtag irgendwo halten lassen und persönlich dabey erscheinen. Am 21. antwortete der Bischof von Chiemsee, einen Landtag billige der König, aber persönlich könne er nicht dazu kommen "das ist seinn Genaden nicht fuglich, wann ir vor teg im Land gehabt habt, und wenig ausgericht; Solt dan sein Gnad sich zu tegen fugen, und kain ausrichtigung da beschech, das wer sein gnaden ein spot." - Auch müsse er ins Reich "wann tet er des nicht, so mocht seinn Gnaden auch dem Land und dem Hauss Osterreich unwiderpringlich wort und schaden daraus ergeen." Er werde zu dem Landtage seinen Bevollmächtigen schicken; auch fragte der von Chiemsee, wie man den Landtag ausschreiben und die Landleute vorfordern soll. In Betreff des Krieges zwischen der Königin Elisabeth und dem König von Pohlen erklärte der Chiemseer, der König habe geruht, zu Neustadt, wo die Königin und die Räthe des Königs von Pohlen beysammen waren, eine Uebereinkunft zu erwirken und "guten vleis gehabt - und nichts zu end, da ... mugen tun ..." es sey später durch seine Räthe mit den Räthen des Königs von Pohlen zu Neustadt unterhandelt worden; weil aber die Wiener ohne Wissen und Willen der Anwälte der Königin Beystand geleistet (vgl. Kollar, Anal. II. 1029) so könne der König nicht weiter unterhandeln "wan er nicht west, wem es zu dankch wer", auch müsse er jetzt fort. - Da antwortete der Graf von Schaumberg im Namen der Landleute, der König sey, wie er selbst gesagt, von allen Gebrechen des Landes unterrichtet, er werde es mit seinen Räthen wohl bedenken, und sie wollen auch dazu helfen; aber die persönliche Gegenwart des Königs sey dem Lande erspriesslich. Darauf entschuldigten sich die Wiener wegen der Hülfeleistung an die Königin Elisabeth, sie habe mehrere Mahle flehentlich für sich und ihren Sohn Ladislaus um Hülfe gebeten gegen den von Pohlen, der Pressburg belagere, auch habe sein Hauptmann der Stadt einen Fehdebrief geschickt und mehrere ihrer Leute gefangen genommen. Herzog Albrecht habe sich auch für die Königin verwendet, und sie hätten gedacht, falle Pressburg, so sey auch für Haimburg, Bruck an der Leitha und Marcheck zu fürchten, darum sey Hülfe zugesagt worden, mit Wissen der Anwälte, und nach dem Rathschlusse habe man es den Anwälten feyerlich verkündet und gebeten, es dem König zu melden, und die Anwälte hatten gesagt, "wer unserm genedigen Herren Kunig Lassla und unserr Frawn der Kunigin, und land und leuten hilff und furdrung well tun, das sehen Sy gern, und slahen das nicht ab ..." Von der Unterhandlung des Königs mit dem von Pohlen hätten sie nichts gewusst.Am 22. gab der Bischof von Chiemsee statt des Königs zur Antwort, der König habe bisher schon mehrere Reichstage (zu Mainz und Frankfurt) zu besuchen versäumt, länger lasse sichs nicht aufschieben; sie sollten also einen Landtag bestimmen, zu dem wolle er seine Bevollmächtigten senden. Die Stände waren es zufrieden, nur solle er einen Tag bestimmen und die Landschaft vorladen und seine Bevollmächtigten senden; und darauf wurde ein Landtag beschlossen nach Krems auf Mittwoch nach Ostern.

Überlieferung/Literatur

Kollar, Anal. Vindobon. II. 1032-1047.

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 456, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-02-18_1_0_13_0_0_456_456
(Abgerufen am 19.04.2024).