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Chmel, Regesta Friderici

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Erzbischof Jacob von Trier verschreibt sich, dass er den bey ihm deponirten und hier (in dem Reichsregister) inserirten Brief des Röm. Königs Friedrich, Dat. Wien am Dinstag vor St. Peter und Paulstag 1441, (worin K. Friedrich der Elisabeth von Görlitz, Herzogin in Bayern und zu Luxemburg etc. verspricht, den Herzog von Burgund und seine Erben mit keinen Reichslehen zu belehnen oder Teidungen mit ihm einzugehen, er habe denn die Versicherung gethan, dieselbe Elisabeth zu ihrem Witthum in Brabant, Holland und Seeland kommen zu lassen, und dem Ritter Frank von Borsel, seinem Untersassen, um Alles, das sie von ihm an Kleinodien und anderen Dingen zu fordern hat, zu Recht zu verhalten) der gedachten Herzogin Elisabeth ohne Wissen und Willen des Königs nicht überliefern werde.

Überlieferung/Literatur

Geh. H.-Archiv. O. 62.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 295, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-07-05_1_0_13_0_0_295_295
(Abgerufen am 24.04.2024).