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Chmel, Regesta Friderici

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Landtag zu Wien, siehe die Acten bey Kollar, Anal. Vindob. II. 899-955.

1. Bitten die Stände, es mögen vor allem die Söldner den ausständigen Sold erhalten, sonst würde seine Reise ins Reich "hindrung" finden; da Er (Friedrich) durch mehrere Jahre die Renten des Landes zu beziehen hat, wird s. Forderung später leicht befriedigt werden können. (Er hatte vor allem auf die Bezahlung seines Darlehens gedrungen.) - Den Eyzinger wollen sie herrufen und mit ihm unterhandeln. Mit den hier anwesenden Bothschaftern aus Böhmen und Mähren sollte nach ihrem Bedünken unterhandelt werden, dass sich die Provinzen zu rechtlicher Verfolgung ihrer etwaigen gegenseitigen Ansprüche verstehen mögen, und die muthwilligen Ruhestörer bestrafen, und im Nothfalle sollte Er (Friedrich) die böhmischen und mährischen Stände beschicken. Während s. Abwesenheit im Reiche sollten Anwälte aufgestellt werden. Grub sollte aus der Gewalt der Feinde gebracht werden.

2. Antwort auf diese Anträge der Stände: Die den Söldnern ausständige Summe, bey 40000 Gulden will Er hergeben, doch sollen Ihm dafür, wie auch für das frühere Darlehen, bey 30000 Gulden, "die Klainot, Golt und Silbergeschirr, so in dem Sagrer in der Purgk hie zu Wienn ligend" als Pfand übergeben werden, die Er auch soll verkaufen können, falls Er von den Renten des Landes nicht bezahlt würde; das Uebermass soll dann Ladislaus P. bekommen "aber das gulden Kreutz, das Heiltum und der gulden Pecher maint sein gnad, das die bey dem Haws Osterreich sullen beleiben und gehalden, und davon nicht emphrombt werden ..." Anwälte will Er aufstellen, Landmarschall soll der Starhemberg sey. Die Feinde aus Böhmen kräftig abzuwehren, kostet viel, die meisten Einkünfte des Landes sind durch K. Albrecht sel. versetzt worden. Aus seinen andern Provinzen diese Hülfe zu leisten, ist nicht möglich, weil Er das Geld zur Reise ins Reich braucht. Sie sollen also selbst sich zu Opfern verstehen, wie es Noth thut, Er will auch etwas dazu thun.

3. Replik der Stände. Die Söldner möge Er bezahlen "als ewre Genad des nach herkomen der sachen wol schuldig ist ..." Die Kleinodien sind dem K. Ladislaus verschrieben, sollten sie Ihm (Friedrich) verpfändet werden "wo das ausserhalb des Landes erhört wurde, das precht ewrn genaden grosse merkchung und nachred, und hieten auch wir des kain macht noch gewalt zu verhenngen." - Die Aufstellung der Anwälte und des Landmarschalls ist gut, nur sollen die Stände bey ihren Privilegien erhalten werden "als des dem Lannd ein merkliche not ist, nachdem als sich etlich Preleten und Stet wider ir freiheit beswert sein und vil Lanndtlewt wider Lanndsrecht gedrungen werden beclagent und vermeldent, dem doch ewr kunigcliche Gnad wol vermag vorzesein ..." In Ansehung der Verpfändung der Landesrenten u. s. w. würde es am besten seyn, nach Rath der Landschaft zu verfahren, so auch bey der Einnahme und Ausgabe der Einkünfte; "solt aber solhes nicht fürderlich beschehen, daraus wurd unserm Herrn kunig Lasslau, uns und dem Lannd noch grosser verderben ersteen ..." bitten um baldige Antwort noch während dieser Sitzung.

4. Anbringen der Königin Elisabeth bey K. Friedrich in Gegenwart des Erzbischofs von Trier und der Räthe der übrigen Churfürsten und der ganzen versammelten Landschaft durch sie selbst vorgetragen. Sie bittet, dass ihr Sohn und ihre Tochter und die ungarische Krone nach Oesterreich in einen sichern Ort gebracht werden, dass Er mit ihr zum "Tag gen Haimburg kömen" möge und die Churfürstlichen Räthe, und die Herrn von Trier, und die böhmische Gesandtschaft und die landständischen Verordneten auch hinab zu kommen berede. Sie verlangt die Loslassung des Ban Ladislaus, sonst ist das für ihren Sohn sehr schädlich, wobey sie ihre Ansprüche auf Ungarn anführt gegen den König von Polen, der überhaupt dem Hause Oesterreich zuwider ist und war. - Am andern Tage antwortet K. Friedrich auf das erste ausweichend, zum Tag nach Haimburg werde Er s. Räthe schicken aus Mangel an Zeit, in Ansehung des Banus Ladislaus abschlägig. Darauf wurde unterhandelt; nach etlichen Tagen klagte Elisabeth bey den Landständen, dass ihr der König nicht halte, was er versprochen, und bittet um ihre Hülfe.

5. Am 14. Juny bitten die Landstände um baldige Erledigung ihrer Anträge, sonst ist es dem Ladislaus und dem Lande schädlich. "So ist vil under uns, die der lanngen warttung auf ausrichtigkait und swerer zerung gern kurtz hetten ..." Auch die K. Elisabeth hätte gern Antwort, auch die böhmischen Gesandten "wann si gross verdriessen habent, das man in der Brief nicht zaigt", u. s. w. - "Da mag ewr Gnad wol auf gedenken ..."

6. K. Friedrich antwortet: Auf einen früher bestimmten Tag seyen die Stände nicht gekommen, wodurch die Zahlung der Söldner verschoben werden musste; dass Er für das Darlehen die Pfandschaft der Kleinodien verlangt habe, sey aus guter Absicht geschehen, damit die Renten desto unbeschwerter bleiben. Er will indess die übrigen 40000 Gulden vorstrecken, wenn Er genugsam versichert wird, indem die Renten nicht hinlangen; es mögen Ausschüsse der Stände dieselben untersuchen, nur soll das Resultat "nicht geoffnet" werden, als nur in so weit es nöthig; "solt es sich aber gepürn, und dem Haus Osterreich fugsam sein, so hieten wir bey solhen erkunden und ersichern, der lanntleut lieber mer dann mynder." Uebrigens soll ihnen willfahren werden hinsichtlich des Landmarschalls, der Anwälte u. s. w. Er hofft, sie werden sich damit begnügen, "und tun darüber gen uns nicht andere versuchung oder newung."

7. Darauf antwortet wieder die Landschaft: Sie seyen nicht schuldig, eine Versicherung auszustellen über die Summe, welche Er darlehen will, Er beziehe ohnehin alle Renten, Er sey zu Hainburg, Wien und Neustadt mehrmals ersucht und ermahnt worden "die Haubtleut der Soldner zu beschikhen, abpruch mit in ze tun, und sy dann irs solds zu entrichten, solt das also desmals geschehen sein, so wer das land grosser schaden vertragen bliben als das ewr K. G. wol versten, und des ingedechtig sein mag ..." Sie bitten um die Ausführung der obigen Anträge, ihre Absicht sey gut und zum Besten des Landes und seiner Erbfürsten "wann wir darinn unsern sundern nucz und vortail auch chainerlay newung nicht suchen ..."

8. K. Friedrich antwortet wieder: Obschon Ihm keine Sicherheit gegeben werde, wolle Er noch 20000 Gulden darleihen auf die Befriedigung der Söldner; sollte Er aber das Geld selbst brauchen, so müsse Er mit Vorwissen der aufgestellten Landschaftsausschüsse die Renten so viel es nöthig ist, versetzen dürfen. Was über die 20000 Gulden nöthig ist, sollen die Stände hergeben, mit "anlehen oder in ander weg" - die Anwälte und Ausschüsse aus den Ständen wolle Er genehmigen.

9. Dagegen spricht im Namen der Stände Graf Johann von Schaumberg: Bisher sey, so lange der "Tag" auch schon daure, nichts ausgerichtet worden; sie glauben, als Vormund sey der König schuldig, die Söldner zu bezahlen, indem auch durch den Aufschub (von Haimburg her) die Sache noch übler geworden sey; übrigens bitten sie, es nicht ungnädig zu nehmen, es sey ihre Pflicht u. s. w., es sey Gefahr auf Verzug. Er werde zuverlässig aus den Landeseinkünften bezahlt werden, und man hört, dass von Böhmen, Mähren und Oesterreich wider das Land Feinde sich zeigen, mit denen sich die Söldner verbinden könnten.

10. Die Stände tragen dem Churfürsten von Trier und den übrigen churfürstlichen Räthen, die sich zu Vermittlern zwischen ihnen und dem König erboten hatten, ihre Forderungen vor; der König soll die Söldner unverzüglich bezahlen und sich von den Landesrenten zahlhaft machen "wan das ... wol mag beschehen, des die lantschaft nicht zweifelt, sol und wil anders sein kuniglich gnad der lantschafft rat volgen ..." Die übrigen Anträge soll Er auch ausrichten "von anfang zu ennd, das dem lannd auch zemal not ist, wann sein genad das lant in grossmerklich schaden bracht hat, mit dem das die Söldner vor langer Zeit, als schier ain jar vergangen, nicht hindan gericht sind, und landes recht sein gang nie gehabt hat." Die Forderungen der Königin Elisabeth und des Herzogs Albrecht möge Er auch erfüllen, sonst bringt es dem Land Schaden, so auch die Böhmen und Mährer und den Eyzinger befriedigen, und auf kein Landschaftsmitglied einen Groll haben wegen der jetzigen Verhandlungen.

11. Endlicher Beschluss der Stände auf die Unterhandlung des von Trier und der churfürstlichen Räthe: Bleiben bey ihren früheren Anträgen und bitten, es möge der König auch dem "nachgeen," was der von Trier zwischen Ihm und seinem Bruder Herzog Albrecht beredet hat, "damit ir paider genad prüderlich gericht und geaint sein, wan das seiner kuniglichen Gnaden zu frid seiner lannt wol dienet .."12. Landtagsbeschlüsse, worüber sich die Stände und K. Friedrich durch Vermittlung der Obgenannten vereinigt haben, und die durch den Mainzischen Kanzler öffentlich vorgetragen wurden:a) Die Söldner sollen ohne Verzug durch den König bezahlt werden.b) Auch allen übrigen Artikeln der Verschreibung von Ihm soll Genüge geschehen.c) Aus den vier Ständen sollen die Anwälte gewählt, und nach ihrem Rathe soll regiert werden.d) Aus den Landesrenten soll das Anlehen des Königs getilgt werden.e) Die Königin Elisabeth, die Böhmen, Mährer, Ulrich Eyzinger sollen von Ihm befriedigt werden, nach Rath der Ausschüsse und Anderer, die Er dazu "nemen mag" (auch der Vermittler, wenn es nöthig ist).f) Die Vereinigung mit Herzog Albrecht (durch den von Trier) soll bestehen.g) Die Landleute, welche "sich von rat und diensten geurlaubt haben oder verkert," sollen wieder in "sein ambt und stenndt" kommen.h) Es soll der König auf Niemand wegen dieser Verhandlungen "Ungunst" haben. Auch "ob ichts zu scharf oder zu grob geredt wer in den dingen, das nyemant solhs zu ungut nicht verfahen oder merkchen" soll.Darauf wird der König gefragt, ob Er "das alles, als vor erczelt ist, genczlich tun und vollaisten welle." Der König antwortete: "Ich wil es gern tun."Und die Landschaft wird gefragt, "ob sie auch ain genügen daran habe, die sprach: Ja," und dann wurde sie von dem Churfürsten von Trier ermahnt, dem König kräftige Unterstützung zu geben zur Vollführung der Artikel. Der König versprach, die Söldner am nächsten Montag zu bezahlen und bestellt sie auf Nachmittag um 2 Uhr, zur Benennung der Anwälte, deren auch wirklich 12 bestimmt wurden:Aus dem Prälatenstande: Bischof Nicodemus von Freising. Probst Jörg von Klosterneuburg. Abbt Heinrich von Heiligenkreutz.Aus dem Herrenstande: Herr Graf Johann von Schawnberg. Herr Leopold von Egkartzau. Herr Steffan von Hohemberg.Aus dem Ritterstande: Herr Hanns Sweinwarter. Herr Steffan Anssingdorffer. Hanns Walich Anwalt.Von den Städten: Herr Conrad Holzler, Bürgermeister zu Wien. Herr Hanns Steger, "Schetzett" des Rathes daselbst. Niclas Englgershauser von Korneuburg.

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 282, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-06-04_1_0_13_0_0_282_282
(Abgerufen am 20.04.2024).