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Chmel, Regesta Friderici

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trifft eine Uebereinkunft mit der Königin Wittwe Elisabeth mittelst eigends dazu bestimmten Räthen und Verordneten (auch von der Landschaft).

1. Herzog Albrecht entäussert sich wieder der von der Königin Elisabeth ihm übertragenen Gerhabschaft über Ladislaus u. K. Friedrich bleibt Vormund, die Königin soll den Pflegern und Beamten diess zu wissen machen. 2. K. Friedrich soll ihr und dem Sohne Ladislaus helfen gegen ihre Widersacher mit Rath und That ("und auch ob es Not sein wurde, gegen unsern Herrn den Kurfürsten"). 3. Die Königin soll ihr Heirathgut und ihre Erbschaft sammt allen seit Albrechts Tod fälligen Renten erhalten. 4. König Friedrich leiht d. Elisabeth 5000 Gulden ungrisch. 5. Aller Unwille auf Personen der Gegen-Partey soll beyderseits aufhören.

Überlieferung/Literatur

Geh. H.-Archiv.(V. Kollar, Analecta II. p. 845)

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 98, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1440-08-23_4_0_13_0_0_98_98
(Abgerufen am 29.03.2024).