Chmel, Regesta Friderici
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gestattet der Stadt Nürnberg, zur Beförderung ihrer Handels-Wohlfahrt, Sicherheit der Fremden während ihres Aufenthalts daselbst vor fremder gerichtlicher Belangung.
Überlieferung/Literatur
Kulpis, p. 139.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
Chmel n. 36, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1440-05-17_2_0_13_0_0_36_36
(Abgerufen am 20.09.2024).