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RI XII Albrecht II. (1438-1439) - RI XII

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Albrecht nimmt gegenüber P. Eugen IV. zu dem Brief Kg. Władysławs (III.) von Polen an den Papst vom Juli (1438) Stellung und widerlegt darin Punkt für Punkt die polnischen Behauptungen; erörtert weiters seine Ansprüche auf Böhmen und die Berechtigung seines Vorgehens, erhebt schwere Anklage wegen der Entsendung polnischer Truppen nach Böhmen und wegen der barbarischen Kriegsführung des polnischen Königs in Schlesien und schildert unter heftiger Kritik der auf die Türken bezüglichen Aussagen des Briefes Władysławs seine fortgesetzten Bemühungen um den Frieden. Undatiert.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift (Pap., 15. Jh.) in der Staatsbibliothek München (Cod. lat. 404, fol. 325r‒333v); desgleichen in der Universitätsbibliothek Krakau (Cod. ms. 42, fol. 204r‒205r); desgleichen in der Markusbibliothek Venedig (Cod. lat. Z 167, fol. 52r‒55r). Drucke: Monumenta medii aevi historica res gestas Poloniae illustrantia 2, 103‒105, n. 101; Wostry, Kg. Albrecht II. 2, 176‒189; RTA 13, 723 ff., n. 370 (unter Berücksichtigung der Lesarten aller Überlieferungen). Lit.: Turba, Geschichte des Thronfolgerechtes 260, Anm. 1, 261, Anm. 1 und 2 und 262, Anm. 4 und 5; Bachmann, Böhmische Geschichte 2, 353, Anm. 2; Wostry, Kg. Albrecht II. 2, 76 f. und 105 f.; RTA 13, 673. Zum Sachverhalt des Regests vgl. auch n. 410.

Kommentar

Der Brief, nach Wostry a. a. O. wohl eher ‒ wegen seines Umfanges ‒ als eine Denkschrift zu bezeichnen, war im Org. nach dem Anschein der Abschriften verschlossen und wurde von Kaspar Schlick verfaßt. Den Brief Kg. Władysławs III. siehe RTA 13, 516 ff., n. 278). Das ungefähre Datum des Briefes ergibt sich aus dem darin zuletzt berichteten Ereignis, dem Einmarsch Kg. Albrechts in Schlesien, der in den Tagen vom 12. bis 16. November 1438 erfolgte; dazu siehe auch RTA 13, 723, Anm. 1. P. Eugen hatte sich bereits im September in den Konflikt eingeschaltet, am 7. September teilte er Kg. Władysław III. von Polen als Antwort auf dessen Schreiben von Juni 18 mit, daß er bereits einen Gesandten mit Vermittlungsauftrag wegfertig gemacht habe, da er aber zu dem von ihm selbst gewünschten, für Oktober 16 bevorstehenden Nürnberger Tag, an dem Kg. Albrecht in Person teilnehmen wird (wozu es nicht kam), den Kardinal Nikolaus de Santa Croce als Legaten nebst einigen anderen entsenden will (dazu siehe unten), werde er diesem die Vermittlung übertragen, Władysław möge gleichfalls seine Gesandten nach Nürnberg entsenden (siehe RTA 13, 520 f., n. 279). Tatsächlich beglaubigte der Papst am 15. September den Genannten sowie EB. Johannes von Tarent, B. Peter von Digne, B. Anton von Urbino, den Ritter Dr. Giovanni Francesco Capodilista, den Magister Johannes de Torquemada und Dr. Nikolaus von Kues als Gesandte zu Kg. Albrecht und zum Nürnberger Reichstag (siehe RTA 13, 781 f., n. 386).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XII n. 472, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1438-11-15_1_0_12_1_0_518_472
(Abgerufen am 29.03.2024).