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RI XII Albrecht II. (1438-1439) - RI XII

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Albrecht teilt mit, daß er Thimo von Colditz, verweser unserer vogteyen der sechsstete, bevollmächtigt hat, den Huldigungseid der Städte Bautzen und Kamenz, den diese an ihn als böhmischen König zu leisten haben, an seiner Statt entgegenzunehmen, und befiehlt den genannten Städten, diesen Eid an Thimo zu leisten leutt der cedeln im doruber gegeben, ... als dann andere manne und stete getan haben. G. z. Luban 1438 am mitwochen nach s. Martinstag... KU.: A. m. d. r. Hermannus Hecht.

Überlieferung/Literatur

Org. (Pap., S 2 vorne aufgedrückt, offener Brief) verloren, ehemals im Ratsarchiv Bautzen. Druck: Cod. dipl. Lusatiae superioris 4, 54 f. (wonach die Angaben des Regests und über das Org. erfolgen).

Kommentar

Vgl. zur Huldigung anderer n. 420/a, 426/a. Die erwähnten Vollmachten für Thimo sind nur hier erwähnt und dürften nicht erhalten sein. Die Maßnahme war notwendig, da Albrecht, der an diesem Tag von Görlitz Richtung Breslau aufbrechen mußte (vgl. n. 464/a), die genannten Orte nicht mehr persönlich aufsuchen konnte.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XII n. 466, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1438-11-12_14_0_12_1_0_512_466
(Abgerufen am 28.03.2024).