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RI XII Albrecht II. (1438-1439) - RI XII

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Albrecht desgleichen (mit Beglaubigung?) des Überbringers Gerhard Vendeler, des Barbiers Konrads von Weinsberg (die vor geschriben brief ... hat gefurt und geantwort Gerhart Vendeler min barbierer), an die Stadt Mainz

Kommentar

Vom Nürnberger Reichstag aus mußten die dort anwesenden Gesandten Kg. Albrechts, Kaspar Schlick, Konrad von Weinsberg und Haupt von Pappenheim, der Stadt namens des römischen Königs gebieten, ihre Judenschaft bis zur Verhörung der Sache durch den König unbeschwert zu lassen (1438 Juli 15; Kop. oder Konzept im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Gem.Archiv IV, E 55; Druck: RTA 13, 476, n. 236). Die Stadt entgegnete darauf mit Schreiben von 1438 Juli 30, daß die Mainzer Juden ihren dortigen Wohnsitz aus freien Stücken, ohne von der Stadt gezwungen worden zu sein, aufgekündigt hätten (Org., Pap., ebenda E 55; Druck: RTA 13, 477 f., n. 238). Aus dem Sachverhalt darf erschlossen werden, daß Mainz das kgl. Mandat empfangen hatte.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XII n. 117, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1438-05-18_13_0_12_1_0_131_117
(Abgerufen am 28.03.2024).