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RI XII Albrecht II. (1438-1439) - RI XII

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Albrecht bekennt gegenüber der Stadt Wien, daß er die 12.000 Gulden, die auf Grund des Heiratsvertrages zwischen der Tochter Gf. Johanns (I.) von Schaunberg, seines Hofmeisters und Landmarschalls in Österreich, und Ladislaus von Maroth in der Stadt hinterlegt worden sind, mit Einwilligung des Grafen von Bürgermeister und Rat der Stadt zu seinen Handen angefordert und für seine Geschäfte verwendet hat, und verspricht, die Summe über erfolgte Mahnung zurückzustellen und die Stadt vor jedem Anspruch darauf und vor jeder diesbezüglichen Klage zu schützen. G. z. Paden an phintztag vor s. Pangretzentag 1438 ... KU.: Commissio propria domini regis m(agistro) h(ubarum) referente.

Überlieferung/Literatur

Org. (Perg., S 3 an Perg.-Streifen, verloren) im Archiv der Stadt Wien (Urk. n. 2637). Reg.: Quellen zur Geschichte der Stadt Wien II 2, 158, n. 2637.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XII n. 60, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1438-05-08_2_0_12_1_0_74_60
(Abgerufen am 24.04.2024).