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RI XII Albrecht II. (1438-1439) - RI XII

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Albrecht bestätigt auf Ansuchen der ihm das Wahlresultat überbringenden kurfürstlichen Gesandtschaft dem EB. Dietrich (II.) von Köln, seinem Erzkanzler in Italien, gemäß dem Wortlaut der Goldenen Bulle und den dem EB. danach zustehenden Rechten alle Rechte und Privilegien, verspricht, diese Bestätigung zu erneuern, sobald sein Majestätssiegel angefertigt ist, insbesondere aber die Verschreibung der Reichssteuern der elsässischen Städte, die der EB. von K. Sigmund empfangen hat, und tut seine Absicht kund, alle diese Privilegien nochmals zu bestätigen, wenn er römischer Kaiser werden sollte. G. z. Wienn 1438 am nechsten dinstag vor s. Philipps u. Jacobs tag der heiligen czwelffboten unserer reiche des Romischen und des Hungrischen im ersten jaren. KU.: fehlt. R.: Rta (zweimal von verschiedenen Händen).

Überlieferung/Literatur

Org. (Perg., S 2 an schwarzgelben Seidenschnüren, verloren) im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf (Kurköln n. 1924). RRM: fol. 1r. Druck: Koller n. 1. Reg.: Lichnowsky-Birk 5, n. 3890; Lüdicke, Königs- und Kaiserurkunden n. 3226. Lit.: Altmann, Die Wahl Albrechts II. 67; Wostry, Kg. Albrecht II. 1, 81; RTA 13, 25 u. 110.

Kommentar

Die hier erwähnte Urk. K. Sigmunds von 1422 August 24 siehe bei Altmann n. 5036. Zur Vorgeschichte dieser und der anderen Privilegienerteilungen an die Kurfürsten (vgl. die folgenden n. 26‒30) und zum Formular der Urkk. vgl. Koller, 24. Das Wahlresultat wurde durch kurfürstliche Gesandtschaften am 27. April 1438 an Kg. Albrecht überbracht (vgl. RTA 13, 21 u. 99 ff.). Eine Erneuerung der Privilegien für die Kurfürsten unter dem Majestätssiegel erfolgte in keinem Falle. Vgl. n. 457 ff. (elsässische Reichssteuern).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XII n. 25, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1438-04-29_2_0_12_1_0_37_25
(Abgerufen am 28.03.2024).