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RI XII Albrecht II. (1438-1439) - RI XII

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Albrecht erteilt seinem Lehensmann Alwin Lauffen das Recht, daß dessen Lehen im Falle seines oder des Ablebens seiner Söhne ohne männliche Erben an seine Töchter fallen sollen, doch unbeschadet lehens- und landrechtlicher Bestimmungen, und zählte die fraglichen Lehen auf: 1. Ein turn innerhalb der Traun mit 15 Pfund Pfennig Geldes, die jährlich aus dem Amt zu Gmunden dahin anfallen; 2. ein turn in Klaus aus den kuffrechten bei Lauffen; 3. eine Wiese, die verwis, gelegen auf der kress; 4. der Sitz zu Reutterdorf auf dem púhel; 5. daselbst eine und ein Drittel einer anderen Hube. G. z. Wienn an eritag nach dem Palmtag 1438 ... under unserm insigil, das wir in unserm furstentum Osterreich geprauchen. KU.: A.m.d.r. Geor(gio) Peisser ca(ncellario) se referente.

Überlieferung/Literatur

Org. (Perg., S 3 an Perg.-Streifen, verloren) im Steiermärkischen Landesarchiv, Graz (Urk. n. 5587).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XII n. 8, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1438-04-08_1_0_12_1_0_19_8
(Abgerufen am 28.03.2024).