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RI XII Albrecht II. (1438-1439) - RI XII

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EB. Dietrich von Mainz (und die übrigen in Frankfurt anwesenden Kurfürsten) teilen Kg. Albrecht mit, daß sie ihn einmütig zum römischen König gewählt haben, und bitten ihn um Nachricht, wo ihre mit der Anzeige der Wahl (vgl. h) beauftragte Gesandtschaft ihn treffen könne. ‒ Undatiert. ‒ Unterschrift: Uwer kuniglicher gnaden undertenigen. Diterich erzbischof zu Mentz.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift (15. Jh., Perg.) im Staatsarchiv Würzburg (Mainz-Aschaffenburger Ingrossaturbuch 23, fol. 354v) mit der Überschrift von der Texthand: Intimatio eleccionis facta Romanorum regi. Druck: RTA 13, 92 f., n. 37.

Kommentar

Das Datum ergibt sich aus dem unten erwähnten, datierten Beschluß und dem Beglaubigungsschreiben der Kurfürsten für ihre Gesandten bei Kg. Albrecht von März 20 (dazu siehe bei j). Der Wortlaut ergibt, daß alle in Frankfurt anwesenden Kurfürsten Absender dieses Schreibens waren, die Unterschrift ist offenbar unvollständig (vgl. dazu RTA a. a. O. 92, Anm. 4). Uf den dinstag nach dem sontage Oculi (März 18, also noch am Wahltag) faßten (die kurfürstlichen Räte) den Beschluß, den König sofort von der Wahl schriftlich zu verständigen und zum Zwecke der feierlichen Überreichung des Wahldekrets (h) und der Unterbreitung kurfürstlicher Wünsche eine kurfürstliche Gesandtschaft zu entsenden (siehe RTA 13, 92, n. 36).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XII n. i, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1438-03-18_3_0_12_1_0_9_i
(Abgerufen am 28.03.2024).