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RI XII Albrecht II. (1438-1439) - RI XII

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Verhandlungen der sechs, zwecks Neuwahl eines römischen Königs zu Frankfurt versammelten Kurfürsten (EB. Dietrich von Mainz, EB. Dietrich II. von Köln, EB. Raban von Trier, Pfalzgf. Otto I., Hzg. von Bayern, als Vormund des Pfalzgf. Ludwig IV. bei Rhein, Hzg. Friedrich II. von Sachsen und Mkgf. Friedrich I. von Brandenburg) über die Wahl, das dem neuen Kg. zu präsentierende Regierungsprogramm, die Reichsreform und die Kirchenfrage, d. h. über ihre Haltung im Konflikt zwischen P. Eugen IV. und dem Konzil von Basel.

Kommentar

Dazu siehe RTA 13, 14 ff. Im Zuge dieser Verhandlungen präsentierte Pfalzgf. Otto Vorschläge für ein dem künftigen Kg. seitens der Kurfürsten vorzulegendes Regierungsprogramm (Druck siehe RTA 13, 73 f., n. 28), dessen wichtigste Punkte die Kirchenfrage, in der für ein einheitliches Vorgehen des Kgs. und der Kurfürsten plädiert wird, das Problem der Avulsa Imperii in Welschen landen, die Neuordnung des Gerichtswesens (heimliche Gerichte, Hof- und Landgerichte), Vorkehrungen für die Aufrechterhaltung des Landfriedens und Bekämpfung der Fehde, die Münze und die Frage der Beheim wegen, daz die zu einickeit der heiligen Cristenheit durch den konig bracht werden, betrafen, und das diskutiert und von den kurfürstlichen Räten schriftlich begutachtet wurde. Neu an diesen Vorschlägen waren zwei weitere Forderungen, und zwar, daß vor der Bestätigung der reichsständischen Privilegien durch den neuen Kg. eine Prüfung und gegebenenfalls eine Kassierung der zu Unrecht erteilten Privilegien unter Zuziehung der Kurfürsten und Fürsten vorgenommen werde, und daß zum zweiten die Kanzlei anderweitig besetzt werden solle (siehe RTA 13, 74 ff., n. 29 und 30 und 13, 16, Zeile 5 ff. mit Erläuterungen); siehe dazu auch RTA 13, 14. Offenbar angeregt durch die oben erwähnten pfälzischen Vorschläge für ein Regierungsprogramm entwarfen die Kurfürsten in diesen Tagen der Wahlverhandlungen einen Reichslandfrieden, den der neue Kg. errichten sollte (siehe dazu RTA 13, 14; den Entwurf ebenda 77 ff., n. 31); er war teilweise die Grundlage für den Landfriedensbund der Kurfürsten von 1438 März 21 (siehe RTA 13, 156 ff., n. 102). Die zu Frankfurt versammelten Kurfürsten empfingen in diesen Tagen auch Gesandtschaften P. Eugens IV. (am 11. März) und des Konzils von Basel (am 12. März), ohne diesen zunächst antworten zu können, da sie gerade erst mit den Beratungen, die zu einer einheitlichen Politik in der Kirchenfrage führen sollten, begannen und zu deren Ergebnis sie auch den künftigen Kg. verpflichten wollten (dazu siehe oben den entsprechenden Punkt des Regierungsprogramms und RTA 13, 38 f., sowie 92, n. 36, Artikel 6 und unten n. j, Punkt 4; die Akten betreffend die erwähnten Gesandtschaften sind gedruckt in RTA 13, 191 ff., n. 126‒129). In weiterer Folge kam es dann zur Neutralitätserklärung der Kurfürsten von 1438 März 17 und ihrem Versprechen, mit dem künftigen Kg. das Möglichste zur Beilegung des Zwistes tun zu wollen (RTA 13, 216 ff., n. 130). Über die weiteren Aktivitäten der sechs Kurfürsten, die in ihrer Einung zwecks Herstellung der Einheit in der Kirche von 1438 März 20 gipfelten, zu der sie dem erwählten römischen Kg. und den übrigen geistlichen und weltlichen deutschen Fürsten den Beitritt offen hielten (siehe RTA 13, 230 ff., n. 144), unterrichten die Schriftstücke RTA 13, 219 ff., n. 131‒143 und 145‒146. Reaktionen des Papstes und des Konzils siehe ebenda 234 ff., n. 147‒149 und 152 bzw. unten bei h, S. 6. Die ausführliche Erschließung des Materials an den erwähnten Orten macht eine nähere Darlegung im Rahmen der Regesten überflüssig. Zur Aktivität der Städte im Zusammenhang mit der Neuwahl eines römischen Königs vgl. RTA 13, 9 ff. und 56 ff., n. 11‒26.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XII n. f, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1438-03-10_1_0_12_1_0_6_f
(Abgerufen am 29.03.2024).