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RI XII Albrecht II. (1438-1439) - RI XII

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Albrecht und seine Gemahlin Elisabeth werden auf Grund von Interventionen der kaiserlichen Räte (K. Sigmunds), des Reichskanzlers Kaspar Schlick und des Hartung Klux unter Hinweis auf den letzten Wunsch des Kaisers (Sigmund) und unter Berufung auf das Erbrecht, das Albrechts Gemahlin Elisabeth zustand, sowie auf die (seit 1364 bestehenden) Erbverträge zwischen dem luxemburgischen und habsburgischen Haus von der Mehrzahl der böhmischen Stände zum König und zur Königin von Böhmen gewählt. Eine deutschfeindliche Minderheit, die mit ihrer Forderung nach Aufschub der Wahl nicht durchgedrungen war, enthält sich der Stimme. Bereits wenige Tage nach dieser Wahl, am 30. Dezember 1437, stimmt aber die Gesamtheit der böhmischen Stände einer von beiden Parteien ausgearbeiteten Wahlkapitulation zu, von der die einhellige Anerkennung Albrechts abhängig gemacht wird, und beordert eine Delegation der Stände zu Albrecht, um dessen Zustimmung zu erlangen.

Kommentar

Siehe dazu RTA 13, 391 f. und hier n. 58/a. Die Abreise der Abordnung der böhmischen Stände verzögerte sich aus unbekannten Gründen bis in den März des Jahres 1438, wodurch sich schließlich die bekannten Schwierigkeiten für die Nachfolge Albrechts in Böhmen ergaben (dazu vgl. unten n. 58/a und RTA a. a. O.). Vgl. auch Wostry, Kg. Albrecht II. 1, 105 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XII n. c, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1437-12-27_1_0_12_1_0_3_c
(Abgerufen am 28.03.2024).