RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI,2
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nimmt die Kirche zu Aquileja (Patriarch Ludwig) in des Reiches Schutz, überträgt denselben seinem Schwiegervater, dem Gr. Hermann d. ält. v. Cilly u. erlaubt dem Patriarchen ohne weiteres vor sein (S.) Gericht alle die zu laden, welche ihm an seinen Lehen „infall irrung empfremdung oder entziehung tun.“
- Kanzleivermerke:
- Rex. Mich.
Überlieferung/Literatur
RR. H 76v u. 77r. (sampst. vor oculi).
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI XI,2 n. 6182, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1425-03-10_1_0_11_2_0_158_6182
(Abgerufen am 28.03.2024).