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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI,2

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Aug. 15: Konrad v. Weinsberg macht im Auftrage Kg. Sigmunds bekannt, dass die Goldmünzen 19karätig, die Silbermünzen im Verhältnis dazu ausgeprägt werden sollen, dass niemand Gold u. Silber aus deutschen Landen ausführen dürfe, vielmehr solches zu des Königs u. der Kurfürsten Münzen bringen solle. ─ Ausz.: Jos. Albrecht, Mitteil. z. G. d. Reichs-Münzstätten 4.

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Empfohlene Zitierweise

RI XI,2 n. 6376a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1425-00-00_1_0_11_2_0_362_6376a
(Abgerufen am 23.04.2024).