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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI,1

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bestätigt die v. seinen Commissarien u. den Sendboten der Hansestädte abgeschlossene Vereinbarung zwischen dem alten u. dem neuen Rate in Lübeck, bestätigt die Privilegien der St., bekennt die rückständig gebliebenen 6 Raten der Reichssteuer empfangen zu haben, erklärt eine v. dem neuen Rate dem Johann Canys in Köln ausgestellte Verschreibung für kraftlos, hebt endlich die über den neuen Rat u. dessen Anhänger ausgesprochene Acht nochmals auf. KU?

Kanzleivermerke:
KU?

Überlieferung/Literatur

2 Orr. Lübeck; [nicht in RR]

Kommentar

Lübeck. Urk.-B. 5, 700 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI,1 n. 1834, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1415-07-15_1_0_11_1_0_2041_1834
(Abgerufen am 24.04.2024).