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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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Kg. S. gewährt (tun und geben) aus kgl.-römischer Macht (in krafft […] Romischer kuniglicher maht) Wirich [IV.] von Treuchtlingen (der strenge Wyrrich von Treuttlingen, ritter) angesichts von dessen treuen Diensten die Gnade (besunder gnad und freiheit) im Dorf Geiselwind jeden Mittwoch einen Wochenmarkt abzuhalten, wobei die zu diesem Markt kommenden Leute dieselben Gnaden, Freiheiten, Rechte, Frieden, Schutz (geleitte), Verordnung (ordnung) und Gewohnheit (herkomen) genießen sollen, wie es bei anderen Wochenmärkten in den umliegenden Städten, Märkten und Dörfern üblich ist, jedoch ohne diese in deren Wochenmärkten zu schädigen. Weiters gewährt er dem genannten Ritter, Halsgericht, Gefängnis (stok) und Galgen über dessen Untertanen (seine underseszen) und die im Dorf Geiselwind festgenommenen Missetäter zu halten (schedliche leutte, die in demselben dorffe bekummert oder begriffen warden, zu richten), jedoch ohne andere Personen in ihren Rechten zu beeinträchtigen. Überdies bestätigt er aus kgl.-römischer Macht (geben, bestettigen und confirmirn […] in krafft […] Romischer kuniglicher maht) Wirich auf dessen Bitte und in Ansehung von dessen treuen Diensten zwei Ungeltämter (ungelt) in Geiselwind und in Treuchtlingen (Treuttlingen), weil diese von Wirichs Vorfahren (seine vordern) von alters her ausgeübt wurden und noch jetzt werden. Wirich und seine Erben sollen die genannten Ungeltämter ungehindert so verwalten, wie sie diese von ihren Vorfahren übernommen haben (als die von iren vordern an sy komen sind). Deswegen gebietet S. allen seinen und des Reichs Untertanen und Getreuen, welchen Standes auch immer, unter Androhung des Verlusts seiner Gnade, Wirich und dessen Erben in allen genannten Gnaden nicht zu beeinträchtigen, sondern sie diese genießen zu lassen.

Originaldatierung:
an sand Augustins tag, 36 – 12 – 3
Kanzleivermerke:
KVr: Per d(ominum) Albertum de Hohenloch Michael prepositus Boleslaviensis. – KVv: R(egistrata) Henricus Fije.

Überlieferung/Literatur

Orig. Perg. dt. mit leicht beschädigtem wachsfarbenen Majestätssiegel (Posse 13/3) am Perg.-streifen, im StA Nürnberg, Bestand Archiv Fürsten von Schwarzenberg, Urk. Nr. 141 (A).1 ‒ Kop. dt.: Vidimus des Abtes Johann des Benediktinerklosters Michelsberg in Bamberg vom 20. Oktober 1511 im StA Nürnberg, Bestand Archiv Fürsten von Schwarzenberg, Urk. Nr. 141 (B);2 Abschrift aus dem 17. Jh. in SOA Třeboň, Zweigstelle Český Krumlov, Bestand Sbírka rukopisů Český Krumlov, Sign. Hds. 214, fol. 2r‒3v (C); drei einfache Abschriften aus dem 16., bzw. 17 Jh. im StA Nürnberg, Bestand Archiv Fürsten von Schwarzenberg, Urk. Nr. 141 (D–F).3

Reg.: RI XI, Nr. 5080.

Anmerkungen

  1. 1Bis zum Jahr 2012 in SOA Třeboň, Zweigstelle Český Krumlov, Bestand Velkostatek Schwarzenberg, aufbewahrt – siehe dazu die Aufnahmekriterien in der Einleitung dieses Bandes.
  2. 2Siehe Anm. 1.
  3. 3Siehe Anm. 1.

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 60, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/fdd2ab95-18ef-4472-9e94-5bd9c35b6052
(Abgerufen am 28.03.2024).