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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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Kg. S. gebietet Ulrich von Rosenberg, alle Güter des verstorbenen Johann von Neuhaus und des verstorbenen Ulrich, genannt Vavák von Neuhaus, an Herzog Albrecht V. von Österreich abzutreten, der sie zu treuen Händen S.s verwalten soll.

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Brief Herzog Albrechts V. von Österreich an Ulrich von Rosenberg vom 15. Oktober 1421, Eggenburg, der im Orig. in SOA Třeboň, Bestand Cizí rody Třeboň, Sign. II z Hradce, Nr. 3, überliefert ist.2 Albrecht gebietet dort Ulrich im Sinne des beigelegten verschlossenen kgl.en Briefes, den er Ulrich zustellen sollte (ainen verslossen brief dir ze antwurten zugesandt), alle Güter des verstorbenen Johanns von Neuhaus sowie die Güter des ebenfalls verstorbenen Ulrich Vaváks von Neuhaus, ihm, Herzog Albrecht, zu überantworten.

Kommentar

Der oben regestierte verlorene Brief S.s muss kurz vor dem oder genau am 15. Oktober 1421 ausgestellt worden sein, da S. noch am 22. September Ulrich in völlig anderem Sinne schrieb (siehe Reg. Nr. 47). Während S. damals Ulrich und Johann von Leskowetz beauftragte, die Güter Johanns von Neuhaus an dessen Witwe Elisabeth Sophie und die Waisen Elisabeth, Johann [IV.] von Neuhaus und Heinrich zurückzuerstatten, bestimmt er durch dieses Dep., dass die Güter Johanns von Neuhaus, aber auch die Güter Ulrich Vaváks an Herzog Albrecht von Österreich überantwortet werden sollen. Warum S. seine frühere Entscheidung änderte, lässt sich aufgrund des Briefs Herzog Albrechts an Ulrich von Rosenberg nicht feststellen.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung siehe die Angabe zur Überlieferung sowie den Kommentar.
  2. 2Gedruckt in LOR I, S. 41, Nr. 60.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 49, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f76489bb-428a-475f-bd73-11c826c23389
(Abgerufen am 19.03.2024).