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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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Kg. S. lädt Erkinger von Seinsheim und dessen Sohn Hermann vor sich und das Hofgericht nach Nürnberg, um einen Streit um das Dorf Grafenrheinfeld zwischen den genannten und dem Domkapitel zu Würzburg zu schlichten.

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. ‒ Dep.: Ergibt sich aus der Abkommensurk. vom 4. März 1431, die in SOA Třeboň, Zweigstelle Český Krumlov, Bestand RA Schwarzenberků Hluboká nad Vltavou, Urkk., ohne Sign. überliefert ist (siehe Reg. Nr. 137).

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung siehe die Angabe zur Überlieferung.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 135, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f2e3ceea-1c9e-4adc-ad39-abaeae54e583
(Abgerufen am 23.04.2024).