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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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Kg. S. gewährt dem Fürsten Sigismund Korybut von Litauen freies und sicheres Geleit.

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt im Brief S.s vom 31. März 1423 an Peter von Krawarn und Straßnitz (siehe Reg. Nr. 76).

Lit.: Bartoš, České dějiny, II/7, S. 179, Anm. 44.

Kommentar

Der Geleitbrief für den Fürsten Sigismund von Litauen entstand im Zusammenhang mit den in den Jahren 1422–1423 zwischen S., dem Kg. von Polen und dem Großfürsten von Litauen geführten Verhandlungen. Anlässlich der päpstlichen Warnungen ließ Witold von Litauen den Fürsten Sigismund aus Böhmen zurückrufen. Dieser verließ Prag zwar schon am 24. Dezember 1422, verweilte aber mit seinen Gefolgsleuten bis März 1423 in Ostböhmen und verließ erst dann das Kg.reich Böhmen.2 Es ist zu vermuten, dass er auf den kgl.en Geleitbrief wartete, um dann gefahrlos durch Mähren zu ziehen. Die mehrtägigen Besprechungen, welche S. und Kg. Wladislaus [II.] Jagiełło im Grenzgebiet der Zips (Altendorf und Käsmark) im März 1423 führten, wurden mit einem Friedensvertrag beendet, dessen Abschluss auch durch die Abberufung Sigismund Korybuts aus Böhmen abhing, obgleich dies im Text des Vertrags nicht ausdrücklich gesagt wird.3

Nach dem Gesagten dürfte der Geleitbrief höchstwahrscheinlich entweder in den Tagen des Friedensschlusses (am 29. bzw. 30. März), oder am 31. März, als S. den Brief an Peter von Krawarn und Straßnitz abschickte (siehe Reg. Nr. 76), ausgestellt worden sein.4

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung und zum Ausstellungsort siehe den Kommentar.
  2. 2Ausführlicher darüber siehe Nikodem, Polska, S. 320–322 und Grygiel, Zygmunt, S. 84–87; vgl. Goll, Sigmund und Polen (1894), S. 478 und Šmahel, Husitská revoluce, III, S. 131–132; ders., Hussitische Revolution, II, S. 1277–1278.
  3. 3Siehe Kommentar zum Reg. Nr. 76.
  4. 4Bartoš nimmt an, dass der Geleitbrief am 31. März ausgestellt wurde, den Fürsten Sigismund von Litauen aber nicht erreichte.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 75, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ef935542-e9d4-4f86-a194-91de028b6ac5
(Abgerufen am 28.03.2024).